Jetzt Fluggastrechte wahrnehmen

Die Zahl der Verspätungen und Flugstornierungen schnellt derzeit in die Höhe. Allen voran streicht die Lufthansa derzeit aus Personalmangel eine Unzahl von Flügen. Stundenlange Verspätungen sind an der Tagesordnung, obwohl die Schulferien noch garnicht begonnen haben. Ab dem 7.7.2022 werden die Zahlen wahrscheinlich erneut ansteigen.

Die Optionen

Wird Ihr Flug storniert wurde oder hat eine Verspätung, haben Sie ggfs. Ansprüche auf Schadenersatzleistung aus der EU Verordnung 261/04. Dies immer dann, wenn der Flug von einer Fluggesellschaft aus einem EU Land durchgeführt wird, oder von einem EU Flughafen abgeht. Sofern es sich um eine Fluggesellschaft aus dem aussereuropäischen Raum handelt, gilt letzteres jedoch nur für den abgehenden Hinflug. Verspätungen beim Rückflug sind dann nicht durch die EU Verordnung gedeckt.

Sie können natürlich selbst versuchen, Ihre Ausgleichsleistungen bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. In der Regel landen Sie in endlosen Warteschleifen. Auf Schreiben wird nicht reagiert, bzw. nicht reguliert. Leider gehört auch mittlerweile die Lufthansa, neben den üblichen Verdächtigen wie Ryanair oder Sun Express, zu den schwarzen Schafen, was die Regulierung von Ansprüchen aus Verspätungen oder Stornierungen anbetrifft.

Sie können Sich an ein Fluggastportal wenden. Die übernehmen die Abwicklung mit der Airline. Ein Kostenrisiko übernimmt das Fluggastportal. Dies aber lassen sich die Portale relativ teuer bezahlen. Sie erhalten nur rund 60 – 70 % des Ihnen zustehenden Betrages. Die Fluggastportale prüfen jeden Einzelfall im Vorwege. Aussichtslose Fälle werden erst garnicht übernommen. Im Klartext heisst das, Sie geben bis zu 40 % Ihres Anspruchs ab, obwohl Sie unter Zuhilfenahme eines Anwalts 100 % bekommen hätten.

Sie können Sich an einen Anwalt für Reiserecht wenden. Der wird Ihre Ansprüche bei der Airline geltend machen und ebenso wie die Fluggastrechteportale zunächst auf die Erfolgsaussichten prüfen. Ist Ihr Anspruch berechtigt, erhalten Sie die volle Entschädigungssumme und die Anwaltskosten muss die Fluggesellschaft übernehmen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellt sich die Frage garnicht. Sie müssen einen Anwalt einschalten. Alles andere ist verschenktes Geld.

Reiserechtsanwälte sind rar gesäht, da die Honorare bei solchen Verfahren relativ niedrig sind. Wir führen solche Verfahren seit Jahren für unsere Mandanten durch. Wir haben erfolgreich gegen Ryan Air, Condor, Katar Airways, Ethidad, Sun Express und viele andere Gesellschaften, aber auch gegen Reiseveranstalter wie TUI, Schauinslandreisen u.a. Ansprüche unserer Mandanten durchgesetzt.

Sprechen Sie zunächst mit uns, bevor Sie Geld verschenken.

Comments are closed