Unfall Folgeschäden

Bei Verkehrsunfällen treten häufig Folgeschäden auf, die den enstandenen Sachschaden erheblich überschreiten. Wir bearbeiten selbstverständlich auch die Ihnen und den anderen Fahrzeuginsassen Ihres Fahrzeuges entstandenen Folgeschäden. Diese unterscheiden sich wie folgt

Personenschäden - Verletzungen

Anspruch auf Schmerzensgeld haben Sie wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden und Ihr Körper und Ihre Gesundheit im Sinne von § 823 BGB geschädigt wurde.

Möglicherweie kann vertane Urlaubszeit zu einer Schmerzensgeldforderung führen. Schmerzensgeld kann auch dann beansprucht werden, wenn den Verursacher der Verletzung kein Verschulden trifft.

Hier entsteht die Verpflichtung zu Schadensersatz aus der Gefährdungshaftung heraus. Dies gilt dann über das Pflichtversicherungsgesetz und auch für die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Selbst wenn die gesetzliche Krankenkasse zunächst Ihre Heilungskosten trägt, kommen oft unvorhersehbare Kosten auf den Geschädigten zu, wie Selbstbeteiligungen, Narbennachbehandlungen, Fahrtkosten zum Arzt, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. 

Personenschäden seelisch und psychischer Art

Wenn bei dem Unfall seelische und/oder psychische Schäden erlitten wurden, kann Schmerzengeld gefordert werden.
Dies wäre zum Beispiel bei Unfallneurosen, Depressionen, einer Veränderung des Lebensstils aufgrund erlittener Verletzungen bzw. neurotische Fehlverarbeitungen, ästhetische und gesundheitliche Beeinträchtigungen der Fall.
Die Höhe des Schmerzensgeldes errechnet sich aus Art und Umfang der Verletzungen, den erforderlichen Behandlungsmaßnahmen und den daraus resultierenden Schmerzen. Relevant ist auch die Schwere der Schuld des Unfallgegners und die eigenen Verschuldensanteile

Schadensersatz für dauerhafte Beeinträchtigungen

Lebenslange Rente kann gefordert werden, wenn durch den Unfall eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ausgelöst wird.
Vermehrte Bedürfnisse und dadurch höhere Kosten z.Bsp. für bessere Verpflegung, Kleidung oder besonderes Schuhwerk, den Umbau der Wohnung, orthopädische und sonstige Hilfsmittel führen zu einem berechtigen den Anspruch auf eine Geldrente.

Bedarf es dauerhafter Pflege, besteht zudem ein Anspruch auf Ausgleich der Pflegekosten. Unter Umständen können auch die Kosten für eine berufliche Umschulung eingefordert werden, wenn sie zur Eingliederung in das Berufsleben notwendig sind und wirtschaftlich vernünftig erscheinen.

Verdienstausfall

Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch auf Ausgleich eines Verdienstausfalles. Sind Sie Angestellter gilt dies erst ab der 7. Krankheitswoche, da bis zu diesem Zeitpunkt ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.

Als Selbständiger ist die Berechnung des Verdienstausfallschadens sehr kompliziert. Der durch den Unfall eingetretene Wegfall Ihrer Arbeitskraft, begründet noch keinen Schadensersatzanspruch. Der durch den Unfall entstandene Gewinnausfall oder entgangener Geschäfte muss detailliert nachgewiesen werden. 

Haushaltsführungsschaden

Wenn Sie oder einer Ihrer Mitfahrer durch Ihren Unfall verletzt werden, und anschließend die Aufgaben im eigenen Haushalt nicht mehr wahrnehmen können, spricht man von einem Haushaltsführungsschaden. Die Kosten für eine Ersatzkraft müssen ggfs. ersetzt werden. Die ist jedoch genau zu belegen und zu begründen.

Weitere Informationen zu Haushaltsführungsschäden finden Sie auf der Webseite von Koerperverletzung.com

 

Weitere mögliche Positionen

  • Aufwendungen zum Ausgleich von dauerhaften unfallbedingten Beeinträchtigungen
  •  Schockschäden
  • Folgeschäden bei Kinder, Auszubildenden, Studierenden
  • Besuchskosten naher Angehöriger
  • Beerdigungskosten
  • Unterhaltsschäden
  • vertaner Urlaub
  • Umschulungskosten