Rotlichtverstoß mit höherem Bußgeld für SUV

In einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main (Urt. v. 03.06.2022, Az. 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22), begründete dieses kurioser Weise die Erhöhung des Bußgeldes für einen qualifizierten Rotlichtverstoß von 200 € auf 350 €. Grundsätzlich gibt es im Bußgeldkatalog keinen Unterschied nach Größe des Fahrzeuges.

Aber! Wenn gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erhoben wird, kann der Richter in der Verhandlung das Bußgeld (nicht die Länge des Fahrverbots) in einem solchen Fall erhöhen. Die geschieht je nach Beurteilung der Gefahrenlage  oder des Fahrers durch den Richter in einem Spielraum zwischen 200 und 360 Euro. Da der Richter in vorliegenden Fall an die Obergrenze gegangen ist, mit der Begründung, daß die kastenförmige Bauweise und die erhöhte Frontpartie  beim SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmende erhöhen würde, stellt sich hier doch die Frage der Gleichbehandlung. Was passiert, wenn ein 6 mal so langer und 3 mal so hoher Doppeldeckerbus einen qualifizierten Rotlichtverstoß begeht? Mehr als 360 Euro darf es nach Bußgeldkatalog nicht kosten. 

Gegen das Urteil kann innerhalb von 8 Tagen Rechtsbeschwerde eingelegt werden.

Generell ist aber Vorsicht geboten bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide, es sei dann schon im Bußgeldbescheid wurde eine Erhöhung im Einspruchsverfahren ausgeschlossen. Fragen Sie besser einen Anwalt, bevor Sie einem Bußgeldbescheid widersprechen.

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