Online-Mandatsbedingungen (Stand: 20.09.2020)

  1. Vertragsschluss:

Mit Ihrer Anfrage fordern Sie die Anwaltskanzlei Anastasia Ratter, Unfallanwalt-Darmstadt,  zur Abgabe eines Angebotes auf. Nachdem Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail, per Telefax, per Post oder über das Beratungsformular zugesandt haben, werden wir Ihnen wahlweise per E-Mail, per Post oder Telefax die Kosten der Erstberatung mitteilen, sofern sich Ihre Anfrage für eine Erstberatung eignet.

Sollte sich Ihre Anfrage nicht für eine Erstberatung eignen, werden wir Sie hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Wir unterbreiten Ihnen dann einen anderen Lösungsvorschlag. Hierdurch entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Ein Beratungsvertrag kommt mit der Anwaltskanzlei Anastasia Ratter erst zustande, wenn Sie sich schriftlich (per E-Mail, Telefax oder Brief) mit dem von uns unterbreiteten Vorschlag einverstanden erklärt haben.

  1. Gebühren:

Die Vergütung der Anwaltskanzlei Anastasia Ratter richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag, Vergütungs-vereinbarung) getroffen wird. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Werden in außergerichtlichen Angelegenheiten niedrigere Gebühren als im RVG vorgesehen vereinbart, ist die Vereinbarung nur verbindlich, wenn sie in Schriftform (z.B. Brief) oder Textform (z.B. E-Mail, Fax) geschlossen worden ist.

Wird nach dem RVG abgerechnet, richtet sich die Abrechnung nach dem Gegenstandswert des Mandats, es sei denn, es handelt sich um ein Mandat, bei dem die Abrechnung nicht nach dem Gegenstandswert erfolgt, wie in Strafsachen oder bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten. Trifft das RVG keine Regelung oder überlässt es die Abrechnung der Vereinbarung der Parteien, so wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet.

Ohne Gebührenvereinbarung gilt bei Verbrauchern als Mandanten bei Erstberatungen eine Höchstgrenze von 190,00 Euro netto) für eine erste Beratung und eine Höchstgrenze von 250,00 Euro netto für eine reguläre Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens zzgl. unter Umständen anfallender Kopie- und Portokosten. In der Regel bewegen sich die meisten Erstberatungen in einem Gebührenrahmen zwischen 35,00 € bis 250,00 € netto. Sollten Sie uns in derselben Angelegenheit mit der weitergehenden Rechtsverfolgung beauftragen, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Gebühren angerechnet.

Sofern nicht anders vereinbart, hat die Anwaltskanzlei Bianca Lenz neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Anwaltskanzlei Ratter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen (vgl. § 9 RVG). Das gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte bestehen.

Alle Honorarforderungen werden mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsdatum fällig und sind unverzüglich zahlbar. Scheckzahlung werden nicht akzeptiert.

  1. Bearbeitungszeiten:

Wir erteilen Ihnen immer eine fachlich fundierte Erstberatung. Diese fundierte Rechtsberatung nimmt manchmal ein wenig mehr Zeit in Anspruch. Sie erhalten Ihre Beratung in der Regel innerhalb von 10 Tagen. Haben Sie dringenden Beratungsbedarf, so teilen Sie uns dies in Ihrer Anfrage mit. In diesen Fällen werden wir Ihre Anfrage bevorzugt bearbeiten. Müssen Sie bestimmte Fristen einhalten, so teilen Sie uns dies ebenfalls unbedingt mit.

  1. Bearbeitungsgrundsätze und Haftung:

Wir können Sie nur dann umfassend beraten, wenn Sie uns den zugrunde liegenden Sachverhalt vollständig und den Tatsachen entsprechend mitteilen. Für Beratungsfehler, die auf einer unvollständigen oder fehlerhaften Sachverhaltsschilderung beruhen, kann bis auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie allen schuldhaften Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit keine Haftung übernommen werden.

Sie sollten uns bei Ihrer Anfrage auch den Namen und die Anschrift des „Gegners“ mitteilen. Sollten wir bereits mit Ihrem Gegner in einem Mandatsverhältnis stehen, so sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Beratung abzulehnen. Wir teilen Ihnen dies unverzüglich mit.

Müssen Sie bestimmte Fristen einhalten, so teilen Sie dies in Ihrer Anfrage unbedingt mit. Fristversäumnisse aufgrund einer fehlenden Angabe gehen zu Ihren Lasten.

  1. Haftung:

Die Haftung der beauftragten Rechtsanwälte wird, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (gemäß §§ 276 Abs. 3, 309 Nr. 7 BGB somit bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensherbeiführung sowie allen schuldhaften Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit), auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 € beschränkt.

Die Haftung für mündlich und fernmündlich erteilte Auskünfte/Beratungen, die nicht das bestehende Auftragsverhältnis betreffen, wird ausgeschlossen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (§§ 276 Abs. 3, 309 Nr. 7 BGB).

Eine Haftung für Schäden, die aus Anlass oder aufgrund einer Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail, Internet) entstehen, wird ausgeschlossen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (§§ 276 Abs. 3, 309 Nr. 7 BGB.

Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen die Anwaltskanzlei Ratter verjähren gemäß §§ 195, 199 BGB innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis, spätestens aber nach Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des Mandats. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln und für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen.

  1. Rechtschutzversicherung:

Selbstverständlich rechnen wir die Beratung bzw. die Kosten der Rechtsverfolgung über Ihre Rechtschutzversicherung ab. Hilfreich ist es, wenn Sie Kontakt mit Ihrer Rechtschutzversicherung aufnehmen und nachfragen, ob die Kosten für eine Rechtberatung bzw. Rechtsverfolgung von Ihrer Versicherung übernommen werden. Sie erhalten von Ihrer Versicherung in der Regel immer eine sog. Schadensnummer. Bitte teilen Sie uns diese sowie den Namen und die Anschrift Ihrer Versicherung mit. Selbstverständlich können auch wir bei Ihrer Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage einholen. Bitte teilen Sie uns in diesen Fällen den Namen und die Anschrift Ihrer Versicherungsgesellschaft sowie Ihre Versicherungsnummer mit. Bei einer Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren durch eine Rechtschutzversicherung rechnen wir mit dieser ab.

  1. Kommunikation und Verschwiegenheit:

Die Anwaltskanzlei Ratter darf im Rahmen einer Beratung/Vertretung die personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erheben, speichern und verarbeiten. Dabei gelten uneingeschränkt die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.unfallanwalt-darmstadt.de/datenschutzerklärung.

Nach § 50 Bundesrechtsanwaltsordnung endet die Pflicht der Anwaltskanzlei Ratter zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter der Anwaltskanzlei Ratter aus Anlass der Auftragsausführung überlassen hat, nach einem Zeitraum von 6 Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Die Rechtsanwälte schulden keine längere Aufbewahrung. Werden Unterlagen verschickt, so kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant, es sei denn, er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzüglichen Abholung verpflichtet.

Die vor Ablauf der Frist zu erfolgende Herausgabe von Unterlagen erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen den Parteien und auf Schriftstücke, die der Mandant bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat.

  1. Erfüllungsort, Gerichtstand, anwendbares Recht

Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten der Sitz der Anwaltskanzlei Ratter (Darmstadt). Die Rechtsbeziehung zwischen den Rechtsanwälten und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen davon nicht berührt.

  1. Widerrufsbelehrung

Wenn Sie als Verbraucher handeln, gilt für Sie Folgendes:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich

Anwaltskanzlei Anastasia Ratter,

Frankfurter Landstr 14,

64291 Darmstadt 

Tel.: 06071-9598390

Fax: 06071-8269646

E-Mail: office@unfallanwalt-darmstadt.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, daß er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

Musterwiderrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es uns zurück an:

Anwaltskanzlei Anastasia Ratter

Marie Volk Str. 4

64409 Messel

Fax: 

E-Mail: office@unfallanwalt-darmstadt.de

Hiermit widerrufe(n) ich(wir) den von mir(uns) abgeschlossenen Mandatsvertrag vom

_______________________________ Name: _______________________________

Anschrift: ______________________________ ______________________________

______________________________ in Sachen: ______________________________

Datum, Unterschrift