Vorsicht auf der Autobahn

Wenn Sie bei einem Autobahnunfall als Geschädigter die Richtgeschwindigkeit deutlich überschritten haben droht Ihnen eine Mithaftungsanteil von 25 %.

So urteilte das Oberlandesgericht München (10 U 7382/21 e) in folgendem Fall, dass bei einer deutlichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit eine Mithaftung des Geschädigten zu 25 % in Betracht kommt.

Bei einem Spurwechsel auf der Autobahn war es zu einem Unfall gekommen. Der Spurwechsler war der Unfallverursacher. Der Geschädigte hatte die Richtgeschwindigkeit um 70 km/h überschritten. Dies sah das OLG München, entgegen der Vorinstanz, als betriebsgefahrerhöhend an. Die Tatsache, dass ein Unfallgutachter die Vermeidbarkeit des Unfalls bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit bestätigt hatte, führte in Summe zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte sich eine 25 % Mithaftung anlasten lassen musste.

Wer schneller als 130 km/h fährt, vergrößere in haftungsrelevanter Weise die Gefahr, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellen und insbesondere die Geschwindigkeit unterschätzen

Comments are closed