Ab 1. März gelten neue Versicherungskennzeichen

Unter anderem für Roller, Mofas und Mopeds gilt ab 1. März ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue grüne Kennzeichen gültig. Wer dann noch mit dem alten blauen fährt, macht sich strafbar und genießt keinen Versicherungsschutz, informiert der Bund der Versicherten (BdV).

Auch einige E-Bikes und sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Kennzeichen haben. Die Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer. Bei den jeweils immer bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt die Farbe jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün.

S-Pedelec, Pedelec und Ebike – Der Unterschied

Im Allgemeinen wird jedes Fahrrade mit Elektromotor als E-Bike bezeichnet.

Nur das S-Pedelec benötigt ein Versicherungskennzeichen, da es bis zu 45 km/h schnell ist. Zusätzlich gilt Helm Pflicht und es darf nur auf der Straße gefahren werden. Radwege sind tabu.

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