Die Novelle 2020 der StVO ist im Hinblick auf die Erhöhung der Bußgelder und Fahrverbote ungültig, da im Gesetzgebungsverfahren Formfehler gemacht wurde. Es kommen laut Aussage der meisten Landes-Verkehrsminister die alten Strafen zur Anwendung.
Jetzt bedarf es eines komplett neuen Gesetzgebungsverfahren und somit ist mit einer Änderung nicht vor 2021 zu rechnen.
Wenn Sie unsicher sind, wie die Anwendungspraxis in Ihrem Bundesland ist, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
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