Wissenswertes & News

Blitzerapp
Vorsicht bei Blitzerapp. Auch die des Beifahrers dürfen Sie nicht nutzen. Wie auch Radarwarn- und Laserstörgeräte sind Blitzer-Apps für Smartphones durch eine 2019 eingefügte Ergänzung in § 23 Abs. 1c S. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bußgeldbewehrt gesetzlich verboten.