Grundsätzlich gilt bei einem Unfall in Deutschland auch deutsches Recht. Die meisten ukrainischen Haftpflichtversicherer werden abwicklungstechnisch von einem deutschen Haftpflichtversicherer im Falle eines Schadens vertreten.

Wichtig ist die grüne Karte

Die Abwicklung des Unfalls erfolgt zunächst über das Büro Grüne Karte. Voraussetzung dafür ist aber, daß der unkrainische Unfallgegner eine solche von seiner Versicherung dabei hat. In den Kriegswirren wurden solche Unterlagen oftmals bei der Flucht daheim vergessen. Dann kann das Büro Grüne Karte auch nur versuchen den Versicherer in der Ukraine zu ermitteln. Dies ist im Moment sehr schwierig und oft mit monatelangen Recherchen verbunden. Wenn sich dann herausstellt, dass das Fahrzeug möglicherweise garnicht mehr versichert ist oder war, bleibt nur der Rechtsweg in der Ukraine.

Wichtig ist daher, den Unfallgegner nach der Herausgabe seiner Grünen Karte oder wenigstens einer Kopie davon, aufzufordern (abfotografieren). Hat der Unfallgegner diese nicht dabei, müssen die kompletten Daten des Unfallgegners, einschließlich die seines Führerscheins und der Kfz.Versicherung aufgenommen werden.

Trotz der Kriegswirren in der Ukraine arbeiten die dortigen Versicherungen weiter und können möglicherweise auch im Nachhinein eine grüne Versicherungskarte ausstellen und auf elektronischem Wege übermitteln.

Ziehen Sie in jedem Fall die Polizei hinzu.

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