Zu wenig gefragt kann teuer werden

Versicherer werden bei der Prüfung von Unfallschäden immer kritischer. Vorschäden waren immer schon ein großes Thema bei der Unfallregulierung.

Deswegen ist beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs Vorsicht geboten. Die Unfallhistorie des Fahrzeugs ist heute in Versicherungskreisen kein Geheimnis mehr. Sie können über diverse Datenbanken schnell herausfinden, ob Ihr Fahrzeug bereits Vorschäden hatte, bzw. ob es in Unfälle verwickelt war. Dies nicht nur ganz allgemein, sondern auch im Detail. Das kann im Falle eines Unfalls für den neuen Besitzer teuer werden.

Deshalb ist es beim Gebrauchtwagenkauf angebracht sich nicht nur auf die Aussagen des Vorbesitzers oder Händlers, oder auf den im Kaufvertrag ausgewiesenen Vermerk „unfallfrei“ zu verlassen.

Nachweise sind ganz entscheidend bei einer späteren Regulierung Ihres Unfallschadens.

  •  Verlangen Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Verkäufer eine Auskunft bei Informa HIS über die Unfallhistorie . Diese kann er Online als Selbstauskunft zu seinem Fahrzeug einholen.  Wer nichts zu verbergen hat, wird Ihrem Wunsch nachkommen.
  • Verlangen Sie für den Fall, dass der Verkäufer einen reparierten Unfallschaden einräumt, die Vorlage der Reparaturrechnungen um prüfen und später nachweisen zu können, dass das Fahrzeug fachgerecht Instand gesetzt wurde. 
  • Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie von einem unabhängigen Sachverständigen ein Wertgutachten erstellen. Spätestens jetzt sollten kaschierte Unfallschäden auffallen. Ein solches Wertgutachten ist in jedem Fall angebracht, wenn es sich um ein hochpreisiges Fahrzeug handelt.

Dokumentation ist oberstes Gebot

Auch für das eigene Fahrzeug gilt:

Dokumentieren Sie jeden Schaden an Ihrem Fahrzeug, sei er noch so klein (Foto, Zeitpunkt, Reparatur)

Beheben Sie kleine Parkschäden an den Stoßstangen ggfs. über eine kostengünstige Smartrepair

Der Grund ist einfach in einem Beispiel erklärt:

Sie haben einen Unfallschaden, der vom Unfallgegner verursacht wurde und reguliert werden muss. Der Schaden ist ein typischer Parkschaden an der linken Seite des Stoßfängers. Sie lassen ein Gutachten zur Feststellung der Schadenhöhe erstellen. Der Gutachter bewertet den Schaden und stellt im Gutachten einen unreparierten Schaden an der rechten Seite des Stoßfängers fest. Nichts Großes – ein kleiner Streifschaden. Aufgrund des neues größeren Schadens an der linken Seite der Stoßstange müsste diese jetzt ausgetauscht werden. Da Sie aber den rechten kleinen Schaden nicht haben reparieren lassen, wird die Versicherung die Ersatzteilkosten für die neue Stoßstange nicht erstatten, sondern nur den damit verbundenen Arbeitsaufwand.

Der Hintergrund ist einfach. Der Gutachter ist verpflichtet den geringen Vorschaden in sein Gutachten aufzunehmen und fotografisch zu dokumentieren. Er darf den Vorschaden nicht verschweigen, so gering er auch sein mag. Das führt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung schon automatisch zur Ablehnung der Ersatzteilkosten der Stoßstange.

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