Das Verkehrsministerium lehnt eine Heraufsetzung des THC-Grenzwertes ab.

Viele Konsumenten hatten gehofft, dass durch die geplante Canabis-Entkriminalisierung bzw. Teil-Legalisierung die zur Zeit sehr restriktive Rechtslage im Straßenverkehr angepasst wird.

Seit langem wird von Rechtsmedizinern und Verkehrsrechtlern eine Anhebung des derzeitigen Grenzwertes von 1,0 Nanogramm THC pro ml Blut als Nachweis für die Fahruntüchtigkeit gefordert.

Schon 2022 hatten Experten des 60. Verkehrsgerichtstages festgestellt, dass der derzeit angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC so niedrig liege, dass er zwar den Nachweis auf Canabiskonsum ermöglicht, aber damit nicht zwingend einen Rückschluß auf eine Fahruntüchtigkeit zulässt.

Aktueller Grenzwert ist zu niedrig

Besonders bei länger zurückliegendem Cannabiskonsum müssen derzeit Autofahrer, die sich in nicht berauschtem Zustand an Steuer begeben, mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Das Bußgeld betrag mindestens 500 Euro, es gibt Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und im schlimmsten Fall einen Entzug der Fahrerlaubnis und eine MPU Anordnung.

Der Deutsche Anwaltsverein appeliert an die Ampel Regierung im Zuge der Cannabis-Legalisierung eine Regelung analog zu Alkoholfahrten zu schaffen. Nur tatsächlich berauschte Fahrer sollen sanktioniert werden.

„Wissenschaftliche Studien belegen, das erst ab einem THC Wert von 2-4 ng/ml. überhaupt von einer Beeinträchtigung gesprochen werden kann und zudem eine der Promillegrenze von 0,5 Promille vergleichbare Größenordnung von 4-16 ng/ml vorliegen müsste.

THC baut sich im Körper erheblich langsamer ab. So kommt es dazu, dass noch Tage nach einem Konsum von THC der Verkehrsteilnehmer seine Fahrerlaubnis verliert, weil bei ihm, obwohl keine Beeinträchtigung der Fahrttauglichkeit vorliegt, ein Wert von 1 ng/ml nachgewiesen wird. Im Vergleich bleibt der Konsum einer Flasche Bier vor der Fahrt sanktionsfrei.

Die GWK (Grenzwertkommission des des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr) hatte der Ampel Regierung als Kompromiss empfohlen, den Grenzwert auf 3,5 ng/ml anzuheben. Die GWK schätzt selbst diesen Wert als konservativ ein. Im europäischen Vergleich ist er dies auch.

Politik wie fast immer selbst in den eigenen Reihen uneins.

Aus Bayern kommt ein typisches Totschlagargument: „Der Cannabis-Konsum betreffe circa 10 % der Bevölkerung, die Verkehrssicherheit aber 100 %. Obwohl die Ampel bei diesem Thema, nach eigenen Aussagen,  ausschließlich auf Expertisen von Experten setzen will, ist die GWK, laut GWK Präsident Tönnes, bislang nicht in den Gesetzgebungsprozess einbezogen worden.

Aus dem Verkehrsministerium kommt eine klare Ansage: „Das BMDV sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine Änderung des § 24a Abs. 2 StVG und bereitet auch keine diesbezügliche Gesetzesinitiative vor.“

Man kann nur hoffen, dass die Hinhaltetaktik des Volker Wissing von der Ampel Koalition nicht akzeptiert wird. Stimmen aus FDP und SPD deuten darauf hin, dass man für den Fall, dass die Grenzwerte nicht angehoben werden, im  parlamentarischen Verfahren darüber diskutieren müsse.

Comments are closed