Unfallanwalt Darmstadt wird bei Verkehrsunfällen immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob wir nicht einen Kfz-Sachverständigen empfehlen können.
Mit den Empfehlungen ist es immer so eine Sache, insbesondere bei Gutachtern.
Die Gutachterbranche ist nicht unumstritten. „Gutachter“ oder „Kfz-Sachverständiger“ sind in Deutschland keine geschützten Begriffe. Die so genannte Ausbildung wird von privaten Firmen zu günstigen Konditionen angeboten. Eintrittsvoraussetzungen gibt es in den seltensten Fällen. Andererseits sind die Gutachterhonorare bei Verkehrsunfallschäden sehr lukrativ. Dies führte in Deutschland dazu, dass es 10000 Kfz. Sachverständige gibt, schätzt Elmar Fuchs, Geschäftsführer vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen, kurz BVSK, in Potsdam, von denen aber die wenigsten im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK- oder dem VKS Mitglied sind.
Etwa 3000 bis 4000, so eine weitere Schätzung von ihm, hatten keine geeignete Eingangsqualifikation, als sie die Grundausbildung zum Kfz-Sachverständigen machten. GTÜ, TÜV und BVSK zum Beispiel setzten den Kfz-Meisterbrief oder ein Ingenieurstudium in Verbindung mit der Zusatzausbildung voraus, damit jemand als Kfz-Sachverständiger arbeiten darf.
Die Voraussetzungen bei diesen Verbänden sind klar und eindeutig definiert.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung/Ausbildung zum Sachverständigen für Fahrzeugschäden und -bewertung ist gemäß dieser Richtlinie eine abgeschlossene Meister-/Technikerausbildung im Bereich Fahrzeugtechnik, Karosseriebau, Kfz-Lackiertechnik inkl. Kfz-Technikmodul oder ein abgeschlossenes Studium als Diplomingenieur (FH, BA) oder Bachelor der Fachrichtung Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Mechatronik, Physik oder vergleichbarer Studiengänge oder Ausbildungen.
Für uns ist die Mitgliedschaft in einem dieser Verbände keine Voraussetzung, aber wir stellen die gleichen Anforderungen an die von uns empfohlenen Gutachter.
Meisterausbildung im Kfz-Bereich oder Ingenieurstudium in den vorgenannten Bereichen.
Sie sind in der Wahl Ihres Gutachters frei
Aber wir empfehlen, dass Sie sich bei der Wahl Ihres Gutachters dessen Qualifikation genau anschauen.
Eine zügige Regulierung Ihres Unfallschadens wird davon ganz wesentlich beeinflußt. Überzogene Gutachten klingen bei fiktiver Abrechnung immer ganz verlockend. Die Versicherungen prüfen heute aber jede Position des Gutachtens und kürzen rigoros. Die Gefahr, dass Versicherung bei überhöhten Gutachten auch Ihre Betrugsabteilungen einschalten, steigt ständig.