Wissenswertes & News

Vor Jahren haben die Versicherer schon versucht die Gutachterhonorae massiv zu kürzen und sind immer wieder kläglich vor den Gerichten gescheitert. Nun haben vor allem Allianz, VHV und HUK wieder die „alte Kamelle“ ausgegraben und versuchen es erneut.
Die Basis um einen Unfall richtig regulieren zu lassen, ist ein perfektes Gutachten eines Kfz-Schadengutachters. Doch Vorsicht bei der Auswahl. Bei Kaskoschäden hat die Versicherung immer das Weisungsrecht, d.h. sie bestimmt den Gutachter. Sicherheitshalber immer erst die Versicherung informieren und erst wenn diese die Zustimmung erteilt, dürfen Sie einen eigenen Gutachter wählen. A
Fehler beim Abschluss können teuer werden. Wer ein Kraftfahrzeug fährt, sollte auch zumindest eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen. […]
BGH Entscheidung ist richtungsweisend In einer Einbahnstraße darf man nicht rückwärts entgegen der erlaubten Fahrtrichtung fahren. […]
Vorsicht bei Urlaubsreisen ins Ausland mit dem Auto Es ist wieder soweit. Auf in den Urlaub, […]
Das Verkehrsministerium lehnt eine Heraufsetzung des THC-Grenzwertes ab. Viele Konsumenten hatten gehofft, dass durch die geplante Canabis-Entkriminalisierung bzw. Teil-Legalisierung die zur Zeit sehr restriktive Rechtslage im Straßenverkehr angepasst wird.
Ab sofort hat Unfallanwalt-Darmstadt eine schnelle Kontaktform auf der Webseite. Mit dem KI Chatbot Jupus können sie schnell und unkompliziert Ihre Fragen zu einem Rechtsproblem stellen und erhalten in maximal 2 Stunden eine Antwort oder einen Rückruf.
Laden von E-Auto
Die Zulassungszahlen von Elektroautos steigen ständig an. Damit logischer Weise auch die Unfallzahlen mit Beteiligung von […]
Regeln für Kfz Kennzeichen
Die Schilder müssen so am Fahrzeug angebracht sein, dass sie nur mit hohem Kraftaufwand oder mithilfe eines Werkzeuges abgelöst werden können. Einfache Magnete oder gar sind damit nicht mehr erlaubt. Auch die bei teuren Exoten oder Sportwagen gern benutzen Folienkennzeichen die im Frontbereich auf den Stossfänger oder auf die Haube geklebt wurden, sind nicht mehr zulässig.
Blitzerapp
Vorsicht bei Blitzerapp. Auch die des Beifahrers dürfen Sie nicht nutzen. Wie auch Radarwarn- und Laserstörgeräte sind Blitzer-Apps für Smartphones durch eine 2019 eingefügte Ergänzung in § 23 Abs. 1c S. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bußgeldbewehrt gesetzlich verboten.