Sie möchten Ihren aktuellen Punktestand im Fahrauskunftsregister in Flensburg erfahren.
Die Punkteauskunft per Smartphone ist nicht kompliziert, es müssen jedoch einige Vorraussetzungen auf Ihrem Smartphon erfüllt sein
- Sie benötigen ein Handy mit NFC-Funktion („Neard Field Communication”). Dahinter verbirgt sich eine besondere Funktechnik, mit der Daten über kurze Entfernung ausgetauscht werden können. (Mit NFC-fähigen Handys lässt sich z. B. an einer Kasse bargeldlos bezahlen.)
- Die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises muss aktiviert sein. Dies geht nur bei Ausweisen, die nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurden. Außerdem müssen Sie die sechsstellige PIN zur Hand haben.
- Sie benötigen eine App, mit der sich Ihr Online-Ausweis auslesen lässt, wie z. B. AusweisApp2.
Ihre Punkte abfragen mit dem Handy: So geht’s!
Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, sind lediglich ein paar einfache Schritte für die Punkteauskunft per Handy erforderlich:
- Öffnen Sie auf Ihrem Smartphone die AusweisApp2.
- Wählen Sie den Punkt „Anbieter” aus dem Menü und suchen Sie über das Suchfeld nach „KBA”.
- Tippen Sie auf „Auskunft aus den zentralen Registern des Kraftfahrt-Bundesamtes“ und anschließend auf „Zum Anbieter”. Sie landen damit auf der Webseite der Online-Registerauskunft des KBA.
- Akzeptieren Sie die Einwilligungserklärung und tippen Sie auf „Weiter”. Sie werden zurück zur AusweisApp2 geleitet.
- Authentifizieren Sie sich mit Ihrem Personalausweis und geben Sie die sechsstellige PIN ein. Die Hinweise der App führen Sie durch das Verfahren.
- Nach erfolgter Authentifizierung gelangen Sie auf eine neue Seite. Wählen Sie hier aus, zu welchem Register Sie eine Auskunft wünschen. Um Ihren Punktestand zu erfragen, müssen Sie das Fahreignungsregister wählen.
- Geben Sie die gewünschte Anrede und Adresse ein und tippen Sie auf „Weiter”.
- Laden Sie Ihre persönliche Punkteauskunft als PDF-Datei herunter.
Die Punkteauskunft per Smartphone ist komplett kostenlos und genießt obendrein den Vorteil, dass Sie die gewünschte Information binnen Minuten erhalten.
Quelle: Mobilitätsmagazin VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH
Comments are closed