Nur nur mit dem eigenen Gutachter

 

Kein Bonus für Entgegenkommen

 

Immer wieder versuchen Versicherungen Unfallgeschädigte zur eigenen Abwicklung ohne anwaltliche Hilfe zu überreden. Gleiches gilt für die Wahl des Sachverständigen Gutachters.

Glauben Sie uns, es gibt dafür keinen Bonus bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Hinter der Zusicherung einer reibungslosen Abwicklung , steckt meistens eine Hinterlist der Versicherer.

Grundsätzlich sollten Sie immer auf einen eigenen Gutachter oder den von Ihrem Anwalt empfohlenen Gutachter bestehen. Die Kosten müssen, sofern Sie am Unfall keine Schuld tragen, immer von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Gleiches gilt übrigens auch für die Kosten des von Ihnen eingeschalteten Rechtsanwalts.

Versicherungen schicken schon deshalb gerne Ihre eigenen Gutachter, weil diese mit der Versicherung geringere Gebühren abrechnen und sich an Preisvorgaben der Versicherung bezüglich der Reparaturkosten halten. Positionen wie Wertminderung oder Restwerte fallen bei einem unabhängigen Gutachter mit großer Wahrscheinlichkeit höher aus.

Am Ende sparen die Versicherungen bei solchen entgegenkommenden Geschädigten leicht 20 bis 25 % der Schadenregulierung ein.

Der Trick mit der Nachbesichtigung

Immer häufiger kommt es vor, dass die gegnerische Versicherung eine Nachbesichtigung wünscht. Es ist ein Wunsch, dem Sie nicht zwingend zustimmen müssen. Verweigern Sie aber die Nachbesichtigung, wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Schadenregulierung aussergerichtlich nicht stattfinden. 

Grundsätzlich muss die Versicherung den Wunsch zu Nachbesichtigung begründen. Das bedeutet, dass Sie berechtigte Zweifel an der Höhe des von Ihnen vorgelegten Schadensgutachten hat, oder die vorgelegten Bilder des Schadens ggfs. mit dem von Ihnen oder dem Unfallgegner geschilderten Unfallhergang nicht in Einklang zu bringen ist.

Sie sollten, falls Sie von der Versicherung wegen einer Nachbegutachtung kontaktiert werden, immer Ihren Gutachter und bestenfalls auch Ihren Anwalt informieren. 

Diese können wesentlich besser beurteilen, ob die Anwesenheit Ihres Gutachters bei der Nachbesichtigung sinnvoll ist.

Hintergrund einer solchen Nachbesichtigung ist immer die Reduzierung der Schadensumme!

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