Ordnungswidrigkeiten

Haben Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei oder einer Ermittlungsstelle erhalten?

Spätestens wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die zu einem Fahrverbot führen könnte, sollten Sie anwaltlichen Rat zum Verkehrsrecht  suchen.

Ob dies der Fall ist, können Sie hier vorab prüfen!

Wir überprüfen für Sie ob der Fall formelle Fehler enthält, oder es überhaupt einen haltbaren Tatnachweis gibt. Viele der polizeilichen Messverfahren können fehlerhaft sein. Ggfs. ziehen wir Sachverständige hinzu, wenn ein messtechnisches Gutachten erforderlich ist. 

Sollten Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten unserer Inanspruchnahme und des Gutachtens.

Oftmals lohnt es sich aber auch sich gegen kleinere Ordnungswidrigkeiten zu wehren. Wie z.B. wegen Verursachung eines Unfalls oder Parkvergehen.

Wir helfen Ihnen bei

  • Geschwindigkeitsverstößen
  • Abstandsverstoß
  • Rotlichtverstoß
  • „Handyverbot“
  • Alkohol am Steuer

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Im Bußgeldverfahren gibt es drei Verfahrensstadien:

  1. Die Bußgeldbehörde. Diese entscheidet ob gegen Sie ein Bußgeld wegen der Ordnungswidrigkeit verhängt wird und in welcher Höhe.
  2. Wird gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, oder handelt es sich um eine Verkehrsstraftat, wird das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese entscheidet, ob sie Anklage erhebt, oder das Verfahren einstellt.
  3. Im Gerichtsverfahren gibt es eine Verurteilung oder ein Urteil.

Um Sie verteidigen zu können ist zunächst einmal eine Akteneinsicht erforderlich, die von uns bei der Ermittlungsbehörde eingeholt wird. Hieraus ergeben sich die entscheidenden Informationen um das Verfahren abzuwehren oder zu einem erträglicheren Ergebnis zu führen.

 

Schweigen ist Gold!

Die gilt nicht nur, wenn Sie von der Polizei am Unfallort oder am Tatort vernommen werden, sondern auch wenn Sie einen Anhörungsbogen bekommen. Machen Sie, weder mündlich noch schriftlich, Einlassungen zur Tat. Beschränken Sie sich auf die Angaben zur Person. Die ermittelnde Stelle oder Person wird immer versuchen, sie zu Aussagen zur Sache zu bewegen. Sagen Sie nichts und verweisen Sie auf Ihren Anwalt.

Denn….. spätestens jetzt sollten Sie sich anwaltlichen Beistand holen. Schon die falschen Formulierungen in einem Anhörungsbogen können schwerwiegende Folgen haben.

Unterschätzen Sie kleinere Ordnungswidrigkeiten nicht. Die können in Summe auch zu einem Fahrverbot oder sogar zu einer MPU (medizinisch physologischen Untersuchung) führen.

Denken Sie immer daran:

Sie haben das Recht zu Schweigen.