Regeln für Kfz Kennzeichen

Gestraffte Regeln für die Anbringung und Ausstattung von Kfz-Kennzeichen

Bislang war es möglich, das Kennzeichen mittels Klett, Magnet oder Saugnapf am Fahrzeug anzubringen. Seit dem 15. Februar 2023 ist das nicht mehr erlaubt. In der neuen Verkehrsblattverlautbarung wurde Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aktualisiert und lautet jetzt: „Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.“

Dies bedeutet: Die Schilder müssen so am Fahrzeug angebracht sein, dass sie nur mit hohem Kraftaufwand oder mithilfe eines Werkzeuges abgelöst werden können. Einfache Magnete oder gar sind damit nicht mehr erlaubt. Auch die bei teuren Exoten oder Sportwagen gern benutzen Folienkennzeichen die im Frontbereich auf den Stossfänger oder auf die Haube geklebt wurden, sind nicht mehr zulässig.

Technische Details von Kfz-Schildern

Genormte Abmessungen: Das standardisierte, einzeilige Kennzeichen ist 520 Millimeter breit und 110 Millimeter hoch.
Genormte Schrift: Auf allen Nummernschildern ist die fälschungserschwerende FE-Schrift in den Varianten Mittel- oder Engschrift vorgegeben.
Anbringung: Das Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund muss gut erkennbar und sauber an der Kfz-Außenseite angebracht werden. Es darf höchstens einen Neigungswinkel von 30 Grad haben, nicht verdeckt werden und muss fest angebracht sein.
Material: Kennzeichen müssen lichtreflektierend sein und unterliegen genormten Maßen. Prüf- und Überwachungszeichen sowie die Registriernummer müssen enthalten sein. Sie sind aus Aluminium gefertigt und mit einem selbstleuchtenden Kunststoff überzogen.
Bußgelder: Nicht nur die Autoscheiben müssen immer sauber sein – sondern auch die Kennzeichen. Sonst droht ein Bußgeld.

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