Vorsicht bei Urlaubsreisen ins Ausland mit dem Auto

Es ist wieder soweit. Auf in den Urlaub, mit Auto, Camper oder Motorrad.

Viele reisen jetzt in Richtung Süden oder Richtung Osten . Was viele nicht wissen, was dort im Falle eines Unfalls auf sie zukommt. In kaum einem anderen Land werden Unfallschäden so problemlos und vollständig von den Haftpflichtversicherern reguliert, wie in Deutschland.

In den meisten Ländern zahlen die Versicherer nur das was nach Landesrecht des Unfalllandes zu zahlen ist, und das ist erheblich weniger als in Deutschland.

Auslandsschadenschutz abschliessen

Wir raten dringend bei Reisen ins Ausland zum Abschluss eines zusätzlichen Auslandsschadenschutzes bei Ihrem Kfz Versicherer. Dieser ist günstig und garantiert Ihnen in der Regel, dass der Auslandsschaden nach deutschem Recht reguliert wird. Dies bedeutet, dass wenn z.B. in Spanien die Kosten für ein Schadengutachten oder den Anwalt von der gegnerischen Versicherung nicht reguliert werden, greift Ihr Auslandsschadenschutz und zahlt diese Kosten.

Große Versicherer bieten ein solches Zusatzpaket an. Es kostet in der Regel zwischen 10 und 20 Euro Mehrbeitrag im Jahr. Achten Sie hier aber auch auf die Dauer des Versicherungsschutzes . In der Regel gilt dieser nur für Urlaubs- oder Geschäftsreisen von 3-4 Wochen Dauer. Daher sollten Sie sich bei längeren Auslandsaufenthalten genau informieren. Ein Unfall kann auch am letzten Urlaubstag passieren.

Ausführliche Informationen zu den Reiseländern und den dortigen Regulierungsbestimmungen bietet der ADAC. Im Anschluss finden Sie eine Liste der beliebtesten Urlaubsländer. Klicken Sie auf Ihr Urlaubs- oder Durchreiseland und Sie werden direkt auf die passende Infoseite des ADAC weitergeleitet.

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