Methoden der Ordnungsämter werden immer kreativer

Bußgelder aus Ordnungswidrigkeiten werden für die klammen Gemeinden immer wichtiger. Dabei lassen so manche Amtsleiter der Kreativität Ihrer Mitarbeiter freien Lauf.

Beim Blitzermarathon in Rendburg-Eckernförde eine Messvorrichtung getarnt in einer Mülltonne. Besonders hinterlistig wurde es, da genau an diesem Tag Mülltonnenleerung war und der Blitzer natürlich zwischen den zu leerenden Mülltonnen nicht erkennbar war.

Sind solche Tarnungen von Blitzanlagen überhaupt erlaubt?

Gesetzlich besteht keine Pflicht Geschwindigkeitsmessanlagen so aufzustellen, dass sie für Autofahrer erkennbar sind. Aus diesem Grund können Tarnnetze, Anhänger oder eben auch Mülltonnen zur Tarnung genutzt werden. Wäre dies nicht zulässig, wäre der Einsatz von mobile Blitzer hinfällig.

Dies bedeutet jedoch nicht,  dass wenn man aus einer solchen Anlage geblitzt wird, den Fall nicht durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen sollte. Gerade bei diesen „Kreativ-Blitzanlagen“ ist die Wahrscheinlichkeit einer Fehlmessung oder Fehleinstellung relativ hoch. Fehler beim Aufstellen führen oft zu verfälschten Messergebnisse. Oftmals lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

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