Das richtige Gutachten

Die Basis um einen Unfall richtig regulieren zu lassen, ist ein perfektes Gutachten eines Kfz-Schadengutachters. Doch Vorsicht bei der Auswahl. Bei Kaskoschäden hat die Versicherung immer das Weisungsrecht, d.h. sie bestimmt den Gutachter. Sicherheitshalber immer erst die Versicherung informieren und erst wenn diese die Zustimmung erteilt, dürfen Sie einen eigenen Gutachter wählen. Aber lassen Sie sich dies immer schriftlich bestätigen. Im Falle eines Haftpflichtschadens haben Sie immer die freie Wahl des sachverständigen Gutachters.

Die größten Fallstricke

Die Kfz.-Versicherungen werden immer einfallsreicher wenn es um die Hinauszögerung der Schadenbearbeitung geht. Seit Jahren sind Vorschäden am Fahrzeug das Lieblingskind der Versicherer um Schadenersatzansprüche klein zu rechnen. In der HIS Informa Datenbank der deutschen Versicherer sind alle regulierten Vorschäden Ihres Fahrzeugs gelistet. Der Versuch einen Vorschaden zu verschweigen oder kleinzureden, führt bei der Regulierung für Sie in eine Endlosschleife von Korrespondenz.

Hier kommt Ihr Gutachter ins Spiel, denn im Schadengutachten muss jeder Vorschaden genau beschrieben und dokumentiert sein. Dazu gehören vorallem Fotos und Ausführungen des Gutachters zur fachgerechten Reparatur des Vorschadens. Idealer Weise bewertet der Gutachter auch die Kosten einer solchen fachgerechten Reparatur. Käufer von Gebrauchtfahrzeugen wissen oft nicht, ob bei Voreigentümern Vorschäden vorhanden waren oder ob diese ordnungsgemäß repariert wurden. Manche Gutachter behandeln das Thema Vorschäden zu oberflächlich. Ein Satz wie „augenscheinlich keine weiteren Vorschäden ersichtlich“ ist ein gefundenes Fressen für Schadensachbearbeiter. Da wissen diese genau, „aha, der Gutachter hat es sich leicht gemacht“. Dies führt zu ausführlichem Nachfragen.

Die Beweispflicht

Sie sind in der Beweispflicht. Das bedeutet, dass Sie für jeden Vorschaden, auch wenn er nicht zu Ihrer Besitzzeit entstanden ist, den Beweis erbringen müssen, dass dieser Schaden fachgerecht repariert wurde.

Achten Sie deshalb schon beim Gebrauchtwagenkauf darauf, ob Vorschäden vorhanden und im Kaufvertrag aufgeführt sind. Ist dies der Fall, lassen Sie sich die Reparaturrechnungen aushändigen. Gibt es keine, weil der Verkäufer z.B. selbst repariert hat, dokumentieren Sie noch vor Ort alles angeblich fachgerecht reparierten Details. Besser noch wenn Sie beim Kauf einen Zeugen dabei haben. Dies kann im Streitfalle zu einer Beweisumkehr führen.

Einen Schadenersatz können Sie nur einmal erhalten. Beispiel: Ihre Stoßstange hat einen kleinen Kratzer von einem Parkrempler. Einige Zeit später fährt Ihnen jemand an der Ampel auf und Ihre Stoßstange wird stark beschädigt, und muss ausgetauscht werden. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass der Vorschaden an der Stoßstange fachgerecht behoben wurde, wird Ihnen die Versicherung das Ersatzteil Stoßstange aus dem Gutachten streichen. Da werde schnell mal 1000 Euro oder mehr gekürzt, nur weil Sie sich das Reparieren des kleinen Kratzers haben sparen wollen.

Ein guter Gutachter wird Sie bei der Erstellung des Gutachtens wegen der Vorschäden ausführlich befragen. Er ist dazu verpflichtet!

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