Fehler beim Abschluss können teuer werden.

Wer ein Kraftfahrzeug fährt, sollte auch zumindest eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen. Anbieter gibt es viele. Die Tücke liegt im Detail.

Um es gleich vorweg zu nehmen, ein großer und bekannter Anbieter, ist im Gegensatz zu seiner Werbeaussage nicht unser Freund.

Gemäß § 2 i) aa) ARB übernimmt die Rechtsschutzversicherung für die Verteidigung bei verkehrsrechtlichen Vergehen. Zunächst besteht dieser Rechtsschutz unabhängig davon, ob wegen eines vorsätzlichen oder eines fahrlässigen Delikts ermittelt wird. Wird der Versicherungsnehmer aber wegen eines vorsätzlichen Verkehrsdelikts verurteilt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und der Versicherer hat einen Anspruch auf Erstattung der übernommenen Kosten.

Zu beachten ist, dass Straf-Rechtsschutz sowohl in verkehrsrechtlichen als auch in sonstigen Fällen nur besteht, wenn es sich bei der vorgeworfenen Tat um ein Vergehen handelt. Kein Rechtsschutz besteht dagegen bei Verbrechen. Gemäß § 12 StGB sind Verbrechen rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind; Vergehen sind rechtswidrige Taten, bei denen das Mindestmaß der zu erwartenden Strafe weniger als ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe beträgt.

Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichen Grund und damit hauptsächlich Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden. Straftaten, wegen denen im Bereich des Verkehrsstrafrechts häufig ermittelt wird, sind beispielsweise:

  1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB (gemeinhin auch Unfallflucht oder Fahrerflucht genannt)
  2. Nötigung im Straßenverkehr, § 240 StGB
  3. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
  4. Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
  5. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, § 316 StGB
  6. Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG

Eine Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt keine Kosten bei Verkehrsstraftaten.

Hier ein paar wichtige Tips

  • Lesen Sie beim Abschluß einer solchen Versicherung immer genau die Versicherungsbedingungen und den Leistungsumfang.
  • Achten Sie darauf, dass es keine Begrenzung der Kosten des Rechtsstreits gibt.
  • Wählen Sie möglichst einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung
  • Denken Sie immer daran, dass Parkverstöße in der Regel nicht abgedeckt sind

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