Wissenswertes & News
Vorsicht bei Blitzerapp. Auch die des Beifahrers dürfen Sie nicht nutzen.
Wie auch Radarwarn- und Laserstörgeräte sind Blitzer-Apps für Smartphones durch eine 2019 eingefügte Ergänzung in § 23 Abs. 1c S. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bußgeldbewehrt gesetzlich verboten.
Rotlichtverstoß mit höherem Bußgeld für SUV In einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Amtsgericht (AG) Frankfurt […]